I. Allgemeines / Geltungsbereich / Vertragsabschluss
1. Für alle unsere Leistungen / Lieferungen sowie unsere Bestellungen und Einkäufe gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt und deren Einbeziehung in den Vertrag hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern bestimmt.
4. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Besteller zustande. II. Preise / Zahlungsbedingungen
1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die von uns genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis mit Rechnungszugang fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers wird ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
6. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist nur zulässig, soweit sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis stammt.
7. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. III. Lieferung
1. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
2. Der Beginn der so ausdrücklich und schriftlich vereinbarten Lieferzeit setzt jedoch die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus. Unvorhergesehene Ereignissen, die nicht von uns zu vertreten sind, wie etwa Energiemangel, Verzögerung in der Anlieferung wesen- tlicher Bauteile und Komponenten / Materialien, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt, verlängern die Lieferzeiten angemessen.
3. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Verzug und hat uns der Besteller erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer VII dieser Bedingungen.
4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung "ab Werk". Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Leistungsgegenstand unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die weitere Leistung , wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr o. ä. übernehmen. Im Fall der Versendung geht die Gefahr des Untergangs der Sache mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. IV. Gewährleistung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und gegebenenfalls Mängel ebenso unverzüglich schriftlich zu rügen. Es gelten die §§ 377, 378 HGB.
2. Soweit beim Gefahrenübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt. Weitergehende Rechte stehen dem Käufer erst zu, wenn wir aufgrund einer angemessenen Nachfristsetzung mit der Nacherfüllung in Verzug geraten sind.
3. Alle Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung, insbesondere auf Ersatz von Schäden die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind, bestimmen sich nach VII dieser Bedingungen. V. Umtrausch, Warenrückgabe
1. Warenrücknahmen werden nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung angenommen. Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Käufer/Besteller die daraus entstehenden Kosten.
2. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. Warenrückgabe ist, dass der Käufer/Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist.
3. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
4. Für einen Umtausch bzw. für eine Warenrückgabe wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Kaufpreises berechnet. VI. Verjährung
1. Alle Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag, insbesondere der Anspruch auf Mangelgewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr seit Ablieferung des Vertragsgegenstandes.
2. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schadensersatzansprüche aus der grob fahrlässigen oder der vorsätzlichen Verletzung von Vertragspflichten, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungs- gesetz. VII. Haftungsbeschränkung
1. Wegen der Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten, insbesondere bei Vertragsverhandlungen oder aufgrund Verzugs wird die Haftung von uns ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vor.
2. Das vorstehende gilt nicht für Ansprüche des Käufers aus dem Produktionshaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinem normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht in Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Ziffern auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehreren Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung wird von uns hiermit angenommen.
4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, sofern wir seinen Arbeitnehmer nicht selbst unterrichten, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendige Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
5. Wird der Liefergegenstand mit andern, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt auch vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen laut den offenen Rechnungsbeträgen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugegebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder es werden uns Umständen bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiteveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen und deren unverzügliche Rückgabe an uns zu verlangen. IX. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl
1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Pfaffenhofen, Deutschland.
2. Gerichtsstand, auch im internationalen Geschäftsverkehr, ist das für Pfaffenhofen jeweils zuständige Amts- oder Landesgericht. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen.
3. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland wird verbindlich vereinbart, mit Ausnahme aller Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht).
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtunwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen nicht berührt.